EU Drohnenregelung 1/2023

ÜBERNAHME DER EU - DROHNEN REGELN PER 1. JANUAR 2023

(Quelle: www. modellflug.ch)

Wie bereits angekündigt übernimmt die Schweiz ab dem 1. Januar 2023 die EU Drohnenregeln. Der Schweizerische Modellflugverband (SMV) konnte bei der Schaffung der EU-Drohnenregulierung weitreichende Privilegien für den Modellflug aushandeln. Dadurch ändert sich für den Modellflug kaum etwas.
Eine Registrierungspflicht für Modellflugpiloten gibt es nicht. Auch gibt es keine neue Höhenbeschränkungen oder obligatorische Pilotentraining.

Die Privilegien gelten für SMV Mitglieder die ihre Versicherungskarte (elektronisch oder auf Papier) mit sich führen.
Nicht-SMV Mitglieder fliegen unter den gleichen Privilegien, wenn sie eine Erklärung mitführen das sie die SMV Sicherheitsrichtlinien ("Code of Good Practice") kennen und einhalten. Hier ist die Kurzversion der Mustererklärung für Nicht-SMV Mitglieder zum ausdrucken und mitführen. Sie kann auf A5 ausgedruckt werden.

Die andere wichtigste Änderung ist das in der Schweiz Wohnhafte Piloten die in der EU fliegen möchten, sich ab den 1. Januar 2023 beim BAZL (statt bisher in der EU) registrieren müssen - eine CH Registrierung wird neu von der EU anerkannt und gilt im gesamten EU Raum.

Hier ist der direkte Link auf die BAZL Seite mit den Bestimmungen für Modellluftfahrzeuge.  

Die aktuellen Infos sind hier auf der Website des Schweizierischen Modellflugverbandes (SMV) zu finden